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Am 1. Januar 2025

  • naomiesposito
  • 3. Feb.
  • 2 Min. Lesezeit

Am 1. Januar 2025 treten in der Schweiz mehrere wichtige Reformen in Kraft, die verschiedene Bereiche des Rechts betreffen. Hier ist ein Überblick über einige der Änderungen.


Steuern und Finanzen

Die zollfreie Einfuhrgrenze wird von CHF 300 auf CHF 150 pro Person und Tag gesenkt. Die Mehrwertsteuer erfährt Änderungen, mit Ausnahmen für bestimmte medizinische und kulturelle Dienstleistungen. Versandhandelsplattformen sind nun verpflichtet, alle in der Schweiz verkauften Waren zu deklarieren.


Familienzulagen und soziale Sicherheit

Die Familienzulagen werden signifikant erhöht. Die Kinderzulage steigt von CHF 200 auf CHF 215 pro Monat, und die Ausbildungszulage für Berufsausbildung erhöht sich von CHF 250 auf CHF 268. Zudem werden AHV/IV-Renten um 2,9% angepasst, wobei die Mindestrente auf CHF 1260 und die Höchstrente auf CHF 2520 angehoben wird. Eine Reform der AHV passt außerdem das Rentenalter für Frauen an, das bis 2028 schrittweise auf 65 Jahre erhöht wird.Die maximalen Beiträge im 3. Säule (private Vorsorge) werden erhöht, sodass Versicherte mehr für ihre private Vorsorge einzahlen können. Zudem ist nun ein System für nachträgliche Zahlungen von ungenutzten Beiträgen zulässig, was den Beitragenden mehr Flexibilität bietet.


Umwelt und Klima

Die Schweiz verstärkt ihre Bemühungen, das Ziel der Netto-Null-Emissionen bis 2050 zu erreichen. Ein neues Gesetz zum Klima- und Umweltschutz legt den Fokus auf die Reduzierung der CO2-Emissionen in den Bereichen Gebäude, Industrie und Energie. Finanzielle Anreize werden eingeführt, um die Energiewende zu unterstützen, wobei Projekte für erneuerbare Energien bevorzugt werden.


Verfahrensrecht und Arbeitsrecht

Die Verfahrenskosten werden nun um die Hälfte gesenkt, um den Zugang zu den Gerichten zu erleichtern, insbesondere in Arbeitsrechtsfällen, bei denen die Ansprüche CHF 30.000.– übersteigen. Darüber hinaus erweitert das revidierte Zivilprozessrecht die Befugnisse der Schlichtungsbehörde und stellt klar, dass arbeitsrechtliche Verfahren nicht in die Zuständigkeit der Handelsgerichte fallen. Eine wichtige Neuerung ist die Möglichkeit für Gerichte, Fernanhörungen abzuhalten.

 



 
 
 

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